Exportkontrolle | maßgeschneiderte Lösungen

By developing an organization-specific compliance program that is appropriately tailored to the nature of an organization’s export and reexport activities, an organization can implement an effective compliance program that works well.“

BIS Compliance Guidelines "Export Management", November 2013, p. 5

Wir beraten folgende Branchen:

Maschinen- und Anlagenbau

Transport und Logistik

Luftfahrttechnik

Server- und Cloudlösungen

Software

Verschlüsselung

Kryptowährungen

Banken und Finanzinstitute

Hochschul- und Forschungsbereich

Besondere Exportthemen:

Um ein effektives innerbetriebliches Exportkontrollprogramm (ICP bzw. ECP) aufzubauen, ist das Bewusstsein für Risiken und Gefahren exportrechtlicher Situationen notwendig. Hierzu haben das BAFA und das US-amerikanische BIS Kriterien aufgestellt, die Indizien für exportkritische Sachverhalte darstellen können („Red Flags“).

Die Exportkontrolle eines Unternehmens (mehr zum ICP) muss regelmäßig auf Konzeption, Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft werden. Denn die ICP unterliegt internen wie externen Einflüssen. Interne Einflüsse können Änderung oder Weiterentwicklung der eigenen Produkte sein wie auch Kunden in neuen (Krisen?-)Regionen. Extern beeinflussen Rechtsänderungen wie die 2021 geänderte Dual-Use-Verordnung oder auch neue Vorgaben der Exportkontrollbehörden (BAFA, OFAC, BIS) die exportrechtliche Einschätzung.

Deutsche Exporteure müssen nicht nur das deutsche und europäische, sondern gegebenenfalls auch das US-amerikanische Exportrecht beachten. Lesen Sie Einzelheiten zur extraterritorialen Wirkung.

Aktuelle Informationen zu internationalem Handel und Exportrecht:

Neue AG16: keine Meldepflicht mehr

Verschlüsselung ist häufig dual-use qualifiziert und unterfällt z.B. der Dual-Use-Position 5A002 oder 5D002. Als Erleichterung kann häufig die Allgemeingenehmigung AG16 (Telekommunikation und Informationssicherheit) genutzt werden. Diese sah bislang eine Meldepflicht...

Lagemeldung: Anlagensteuerung nach Russland

Das Russland-Embargo gem. Verordnung (EU) 833/2014 regelt nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine umfassende Ausfuhrverbote (mehr). Mit der 11. Revision zum 23. Juni 2023 kam es wieder zu Verschärfungen und Änderungen. Ein aktueller Fall zeigt...

Lagemeldung: Lieferung nach Kasachstan

Aktuell habe ich eine Lieferung von technischen Gütern nach Kasachstan geprüft. Ausfuhren nach Kasachstan unterliegen keinem eigenen Embargo. Allerdings können Lieferungen nach Kasachstan dazu genutzt werden, das Russland-Embargo (Verordnung 833/2014) zu umgehen. Über...

Umgehung: 11. Revision der Russland-Sanktionen

Über das Problem der Umgehung der Russland-Sanktionen ist bereits vielfach berichtet worden. In der Praxis erfolgen diese Lieferungen häufig über Zwischenhändler in der Türkei und Kasachstan. Diese Zwischenhändler sind von den europäischen Sanktionen (Verordnung...

Print Friendly, PDF & Email