Sanktionen gegen Russland umgehen?

von | 4. Juli 2016 | Russland

Die Presse berichtet in jüngster Zeit vermehrt davon, dass deutsche Unternehmen immer öfter die Wirtschaftssanktion gegen Russland umgehen. Hierzu gründen sie in Russland eigene Unternehmen, produzieren vor Ort oder investieren in dortige Fabriken.

Hier möchte ich nur auf Art. 12 der europäischen Sanktionsverordnung Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 hinweisen:

„Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Artikeln 2, 4 und 5 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird, einschließlich durch Handeln anstelle einer der Organisationen gemäß Artikel 5.“

Gleiches regelt Art. 9 der Verordnung Nr. 269/2014 vom 17. März 2014:

„Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach Artikel 2 bezweckt oder bewirkt wird.“

Zu beachten ist, dass neben Finanzsanktionen und dem Waffenembargo ein Ausfuhrverbot im Bereich Dual-Use-Güter besteht. Es ist daher im Einzelfall exakt zu prüfen, ob die Investition eine Umgehung von Sanktionen darstellt.

Kontakt:

Prof. Dr. Darius O. Schindler

Haydnplatz 3 | 76133 Karlsruhe
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Telefon: +49 (0)721 85 140 840

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